Aufbauseminare
"für punkteauffällige Kraftfahrer"
Haben Sie sich schon mal die Frage gestellt
"Was würde ich ohne Führerschein machen?".
Den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sollte man nicht
auf die leichte Schulter nehmen.

Das seit 1. Januar 1999 geltende Straßenverkehrsgesetz
legt im §4 eindeutige Maßnahmen bei Verkehrsverstößen
fest, gibt aber auch allen Fahrerlaubnisinhabern eine Chance
für den Punkteabbau:
| 0 - 8 Punkte |
freiwillige Teilnahme
am Aufbauseminar (ASP)
|
Abzug von 4
Punkten |
| 9 - 13 Punkte |
freiwillige Teilnahme
am Aufbauseminar (ASP)
|
Abzug von 2
Punkten |
| 14 - 17 Punkte |
Seminarteilnahme
wird angeordnet
bei Nichtbefolgung
|
kein
Abzug von Punkten
Entzug der Fahrerlaubnis
|
(freiwillige Teilnahme an
verkehrspsychologischer Beratung
möglich)
|
Abzug von 2
Punkten |
| 18 Punkte |
|
Entzug
der Fahrerlaubnis |
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zu tun? Erfragen Sie die Termine für die nächsten Seminare.
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